Die Anmeldung erfolgt telefonisch. Falls wir in einer Therapie sind, sprechen Sie bitte Ihre Anfrage auf Band, wir rufen Sie dann umgehend zurück.
Robert-Koch-Platz 3 01917 Kamenz Tel. 0 35 78 / 78 55 96 Funk 0157 / 88 513 746 |
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Ticinplatz 3 02997 Wittichenau Tel. 03 57 25 / 92 91 65 Funk 0171 / 70 19 316 |
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Mittelstraße 30 02991 Lauta Tel. 03 57 22 / 95 95 52 Funk 0170 / 40 47 318 |
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Therapien könenn auch in sorbischer Sprache durchgeführt werden.
Ebenfalls besteht eine Zusammenarbeit mit dem Malteserkrankenhaus in Kamenz - Patienten mit Sprach– oder Schluckstörungen können von uns stationär betreut werden.
Die Verordnung | Behandlungskosten | |
Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Wenn Sie für sich oder Ihr Kind eine logopädische Behandlung wünschen, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen oder an einen anderen Arzt Ihres Vertrauens, der Ihnen bei Notwendigkeit eine Heilmittelverordnung ausstellt. Grundsätzlich ist jeder Arzt berechtigt, ein Rezept auszustellen. Wenn vom Arzt verordnet führen wir auch Hausbesuche durch. | |
Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlung vollständig. Ab 18 Jahren zahlen die Patienten einen Selbstkostenanteil von 10% plus 10€ für die Verordnung. Patienten mit geringem Einkommen können bei Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsantrag stellen und Ihn der Logopädin vorlegen. Die Behandlungskosten werden in diesem Fall von der Krankenkasse komplett übernommen. |